Impfung gegen Herpes zoster (Gürtelrose)

Was ist Herpes zoster?

Herpes zoster, auch unter dem Begriff Gürtelrose bekannt, wird durch das Varizella-zoster-Virus ausgelöst, das bei Erstkontakt, meist im Kindesalter, Varizellen (Windpocken) verursacht. Nach Abklingen der Varizellen verbleibt das Virus lebenslang in den Nervenzellen und kann zu einem späteren Zeitpunkt als Herpes zoster wieder auftreten (sog. Virus-Reaktivierung).

Typisch für Herpes zoster ist zunächst ein brennender Schmerz, gefolgt von einer zumeist halbseitigen, bandartigen Ausbreitung von Bläschen in dem zum betroffenen Nerv gehörenden Dermatom/Hautareal. Am häufigsten treten die Symptome an Rumpf und Brustkorb auf, aber sie kommen auch im Bereich des Kopfes vor. Nach Abheilen des Hautausschlages kann ein Nervenschmerz (sog. Postherpetische Neuralgie oder Postzosterschmerz) in der vormals betroffenen Hautregion noch mehrere Monate bis Jahre anhalten.

Wer kann erkranken?

Prinzipiell kann jeder, der einmal an Varizellen (Windpocken) erkrankt war, auch an Herpes zoster erkranken. Die Krankheit tritt in allen Altersgruppen auf, am häufigsten sind über 50-Jährige betroffen. PatientInnen mit einem geschwächten Immunsystem haben ein erhöhtes Risiko, an Herpes zoster zu erkranken.

Herpes zoster wird nicht durch Kontakt zu einem an Varizellen oder an Herpes zoster Erkrankten ausgelöst. Allerdings enthalten die Herpes-zoster-Bläschen das Varicella-zoster-Virus und sind damit infektiös. Personen, die noch keine Varizellen durchgemacht haben und nicht gegen Varizellen geimpft sind, können sich bei Kontakt mit den infektiösen Herpes-zoster-Bläschen mit dem Varicella-zoster-Virus anstecken und an Varizellen erkranken. Um die Übertragung auf nicht-immune Personen zu verhindern, sollten die Zoster-Bläschen bis zum Verkrusten sorgfältig abgedeckt werden.

Ein Herpes zoster tritt in der Regel nur einmal auf, aber wiederkehrende Erkrankungen sind gelegentlich möglich.

Welche Impfstoffe sind zugelassen?

In Deutschland sind zwei unterschiedliche Impfstoffe gegen Herpes zoster für Personen ab 50 Jahren zugelassen und verfügbar: Seit 2013 ein attenuierter Lebendimpfstoff (Zostavax®) und seit 2018 ein adjuvantierter Herpes-zoster-subunit-Totimpfstoff (Shingrix®)

Der Lebendimpfstoff wird von der STIKO nicht als Standardimpfung empfohlen, da er nur eingeschränkt wirksam ist und nicht auf Dauer schützt. Er ist als Lebendimpfstoff auch nicht geeignet für Menschen mit geschwächtem Immunsystem, die allerdings das höchste Erkrankungsrisiko haben. Für unsere Praxis hat dieser Impfstoff daher keine große Relevanz.

Der Herpes-zoster-Totimpfstoff ist von der STIKO seit Dezember 2018 als Standardimpfung für alle Personen ≥ 60 Jahren empfohlen. Zusätzlich empfiehlt die STIKO die Impfung mit dem Totimpfstoff als Indikationsimpfung (I) für Personen ≥50 Jahre mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung für das Auftreten eines Herpes zoster infolge einer Grundkrankheit oder für Personen mit angeborener bzw. erworbener Immunschwäche.

Dazu gehören u.a. PatientInnen mit:

  • HIV-Infektion
  • rheumatoider Arthritis
  • systemischem Lupus erythematodes
  • chronisch entzündlichen Darmerkrankungen
  • chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen
  • Asthma bronchiale
  • chronischer Niereninsuffizienz
  • Diabetes mellitus

Der erreichte Schutz vor einer Infektion liegt bei über 90%.

Ablauf der Impfung:

Die Grundimmunisierung besteht aus 2 Impfungen im Abstand von 2-6 Monaten.

Zur Notwendigkeit einer Auffrischimpfung und deren optimalem Zeitraum nach Abschluss der Grundimmunisierung
liegen bisher keine Studiendaten vor, Vom Robert Koch Institut ist bisher nur ein sicherer Schutz über 4 Jahre belegt, Studien lassen aber eine wesentlich längere Schutzdauer erwarten. Derzeit wird offiziell keine Auffrischung empfohlen.
Die Herpes-zoster-Impfung mit dem Totimpfstoff kann zusammen mit einem inaktivierten, nicht-adjuvantierten saisonalen Influenzaimpfstoff verabreicht werden. Zur gleichzeitigen Impfung mit anderen Impfstoffen sind bisher keine Daten veröffentlicht, daher führen wir dies in der Praxis auch nicht durch.

Nebenwirkungen und Impfreaktionen:

Das Robert Koch Institut stuft den Impfstoff als sicher ein. Allerdings ist der Herpes-zoster-Totimpfstoff äußerst reaktogen. Lokalreaktionen (Schmerzen an der Injektionsstelle, Rötung und Schwellung) sowie systemische Reaktionen (Fieber, Müdigkeit, Myalgie und Kopfschmerzen), die die gewöhnlichen alltäglichen Aktivitäten einschränken, treten etwa bei jeder 10. geimpften Person auf. Die Impfreaktionen sind jedoch von kurzer Dauer und halten 1 bis 2 Tage an. Daher sollten PatientInnen bei der 1. Impfung explizit darauf hingewiesen werden, dass die oben beschriebenen Impfreaktionen zwar häufig, aber nur von kurzer Dauer sind und dass für einen wirksamen, langandauernden Impfschutz die empfohlene 2. Impfdosis unbedingt wahrgenommen werden sollte.

Während einer immunsuppressiven Therapie (zum Beispiel Cortisontherapie oder Chemotherapie) sollte dann geimpft werden, wenn die Erkrankung stabil ist und die Therapie, sofern planbar, so gering immunsuppressiv wie möglich ist. Während die Wirksamkeit unter immunsuppressiver Therapie eingeschränkt sein kann, gibt es keine Bedenken in Bezug auf die Impfstoffsicherheit.

Nicht geimpft werden:

  • Patientinnen mit Einnahme gerinnungshemmender Medikamente, die keine intramuskuläre Injektion bekommen dürfen
  • Schwangere (keine Daten)
  • Während einer akuten, schweren und fieberhaften Erkrankung
  • Bei bekannten Allergien gegen einen der Inhaltsstoffe
  • Keine 2. Impfung, wenn eine allergische Reaktion bei der 1. Impfung aufgetreten ist

Können Personen, die an Herpes zoster erkrankt waren, eine Impfung bekommen und wie lange sollte  der Abstand dazu sein?

Eine durchgemachte Herpes-zoster-Erkrankung schützt nicht davor, wiederholt an einem Herpes zoster zu erkranken. Die Herpes-zoster-Impfung mit dem Totimpfstoff können auch Personen bekommen, die bereits in der Vergangenheit an Herpes zoster erkrankt waren. Der Totimpfstoff ist allerdings nicht zur Behandlung einer Herpes-zoster-Erkrankung oder ihrer Spätfolgen vorgesehen. Die Impfung sollte daher zu einem Zeitpunkt erfolgen, wenn die akute Erkrankung vorüber ist und die Symptome abgeklungen sind.

Kann man Personen impfen, bei denen nicht bekannt ist, ob sie schon eine Windpockenerkrankung durchgemacht haben?

Aktuell kann man davon ausgehen, dass fast jeder in Deutschland aufgewachsene Erwachsene im Alter ≥ 50 Jahren in seinem Leben bereits an Windpocken erkrankt war. Es ist nicht notwendig, vor einer Herpes-zoster-Impfung mit dem Totimpfstoff zu klären, ob in der Vergangenheit eine Windpockenerkrankung vorlag oder dies serologisch zu sichern. Eine Ausnahme bilden PatientInnen vor geplanter immunsuppressiver Therapie oder Organtransplantation, für die eine Impfempfehlung je nach Serostatus besteht: im Falle von Seronegativität ist bei ihnen die Varizellenimpfung empfohlen. Entsprechend sollten seropositive PatientInnen vor geplanter immunsuppressiver Therapie oder Organtransplantation die Impfung mit dem Herpes-zoster-Totimpfstoff erhalten.

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