Die HPV Imp­fung („Ge­bär­mut­ter­hals­kreb­s­imp­fung“)

Fast jeder Ge­bär­mut­ter­hals­krebs ent­steht durch eine In­fek­ti­on mit einem HPV-​Virus, wel­cher aus­schließ­lich durch se­xu­el­len Kon­takt über­tra­gen wird. 

HPV-​Viren zäh­len zu den am häu­figs­ten se­xu­ell über­tra­ge­nen Er­re­gern. Bis zum 30. Le­bens­jahr sind daher ca. 60% aller deut­schen Män­ner und Frau­en damit in Kon­takt ge­kom­men.

Be­stimm­te HPV-​Typen tre­ten ge­häuft bei Ge­bär­mut­ter­hals­krebs auf, an­de­re ver­ur­sa­chen die Con­dy­lo­me (oder Feig­war­zen) im Ge­ni­tal­be­reich, wel­che zwar nicht bös­ar­tig, aber hoch­an­ste­ckend sind.

Die Er­kran­kung ver­läuft nor­ma­ler­wei­se ohne Sym­pto­me, das be­deu­tet, dass man nichts davon be­merkt. Bei über 90% der er­krank­ten Frau­en heilt die In­fek­ti­on von al­lein wie­der aus. Bei 20% der Be­trof­fe­nen gibt es sicht­ba­re Ver­än­de­run­gen an den Zel­len am Ge­bär­mut­ter­hals, die zu einem auf­fäl­li­gen Er­geb­nis des Krebs­vor­sor­ge­ab­stri­ches füh­ren. Die­ser muss dann eng­ma­schig kon­trol­liert wer­den. Die Ver­än­de­run­gen kön­nen dabei oft über Jahre be­stehen blei­ben, aber nur bei ca. 5% ent­wi­ckeln sich tat­säch­lich Krebs­vor­stu­fen und nor­ma­ler­wei­se erst im Ver­lauf von Jah­ren. Daher ist es so wich­tig, re­gel­mä­ßig zur Vor­sor­ge zu gehen!

Seit ei­ni­ger Zeit wird die Imp­fung gegen HPV für junge Mäd­chen (und üb­ri­gens auch Jun­gen) von 9-17 Jah­ren von den Kran­ken­kas­sen be­zahlt. Nach dem 18. Ge­burts­tag muss die Imp­fung selbst fi­nan­ziert wer­den, viele Kran­ken­kas­sen er­stat­ten aber auf An­trag bis zum 26. Ge­burts­tag oder geben einen Kos­ten­bei­trag dazu. Für eine noch nicht ge­impf­te junge Frau ist diese Imp­fung in jedem Falle sinn­voll, auch wenn sie be­reits Ge­schlechts­ver­kehr hatte und even­tu­ell mit einem HPV-​Virus schon Kon­takt hatte, da in dem Impf­stoff nur die wich­tigs­ten neun HPV-​Typen ab­ge­deckt wer­den.

Die HPV Imp­fung ist eine sehr si­che­re Imp­fung. Seit der Ein­füh­rung der Imp­fung in 2007 wur­den keine schwe­ren un­er­wünsch­ten Wir­kun­gen ge­mel­det, die ur­säch­lich in Zu­sam­men­hang mit der HPV Imp­fung stan­den. Al­ler­dings kommt es – so wie bei allen an­de­ren Imp­fun­gen auch – häu­fig zu lo­ka­len Re­ak­tio­nen an der Ein­stich­stel­le wie Schwel­lun­gen, Rö­tun­gen und vor­über­ge­hen­de Schmer­zen.

Aber auch für Ge­impf­te gibt es ein Rest­ri­si­ko, an Ge­bär­mut­ter­hals­krebs zu er­kran­ken, denn ins­ge­samt gibt es über 100 Vi­russtäm­me des HPV Virus. 

Daher ist die re­gel­mä­ßi­ge gy­nä­ko­lo­gi­sche Un­ter­su­chung mit zy­to­lo­gi­schem Ab­strich auch nach einer Imp­fung un­be­dingt zu emp­feh­len!

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